Krankenversicherungsanalyse

 

Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter , Landtags- und Bundestagsabgeordnete , Selbstständige , Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens können sich privat versichern.

Vor allem für die Selbstständige, Freiberufler oder Künstler ist eine solche Versicherung sinnvoll, denn wenn sie auf eigene Rechnung tätig sind, wird ihnen im Krankheitsfall niemand ihr Einkommen weiterzahlen. Deshalb kann eine Krankentagegeld-Versicherung eine gute Lösung sein. Die Höhe eines Krankentagegelds kann von Ihnen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbart werden. Natürlich können Sie auch freiwilliges Mitglied der Krankenkasse sein, aber in diesem Fall wird auch Ihr Einkommen in Betracht genommen, was besonders im Alter ein Nachteil sein kann. Ihr Brutto-Jahresgehalt muss über die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen.

Sie sollten sich eine Kündigung gut überlegen, und sich vorher beraten lassen, sich sehr gut durch Broschüren oder Bücher informieren, denn nur in außergewöhnlichen Situationen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Die Rückkehr ist nicht mehr möglich, wenn Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben. Auch im Falle der Krankenversicherung, sowie in der Lebensversicherung ist das Alter ein wichtiger Faktor.

Wenn Sie kündigen möchten, sollten Sie die Kündigung direkt an die Versicherungsgesellschaft schicken und in Betracht nehmen, dass die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres beträgt. Es besteht auch die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts, wenn die Beiträge von dem Versicherer erhöht werden. Diese Art der Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Prämienerhöhung ausgeübt werden. Wenn diese Frist nicht versäumt wird, können Sie sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr berufen.

Eine private Krankenversicherung bietet normalerweise folgende Leistungen: freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten, freie Krankenhauswahl inklusive Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer, volle Erstattung von Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln, höhere Erstattung und bessere Leistungen für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als in der gesetzlichen Krankenkasse, eine bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien.