


Zur Rechtschutzversicherung gehören mehrere Typen von Versicherungen, wie zum Beispiel: Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz usw. Es gibt natürlich auch innerhalb dieser Versicherungen andere Bereichen, die durch einen Vertrag versichert sein können.
Zur Verkehrsrechtsschutz gehören folgende Leistungen: Schadenersatz- Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Steuer-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Im Wohnungs-Rechtsschutz umfasst Leistungen wie: Gebäude- , Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Der Privat- und Berufs-Steuer-Rechtsschutz enthält folgende Leistungen: Arbeits-Rechtsschutz, Sozailgerichts-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Der Verkehrsrechtsschutz ist die meistens in Anspruch genommene Rechtsschutzversicherung. Auf die Frage, warum das so ist, gibt es nur eine einfache Antwort: von einem Jahr zum anderen werden immer mehrere Unfälle gezählt. Oft haben zur Schuldfrage und damit auch zur Haftungsfrage die Beteiligten unterschiedliche Ansichten, deswegen bleibt als einziger Ausweg vielfach der Gang zum Gericht.
Für diejenigen, die viel ins Ausland reisen, ist der Abschluss einer Versicherung sinnvoll. Der Versicherungsschutz gilt auch für alle Fälle, in denen die Versicherten unter anderem als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgäste von privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Deswegen besteht auch beim Laufen und Reiten, beim Rudern und Surfen sowie beim Rollschuh- und Skateboardfahren, und beim Benutzen von Rolltreppen und Aufzügen der Rechtschutz.
Sie sollen sich sorgfältig über die Leistungen einer Versicherung informieren, denn ein Verkehrsrechtsschutz gilt normalerweise nicht auch für Ehepartner oder Lebensgefährten und die Kinder. Der Schutz gilt nur wenn auch diese Personen mitversichert sind.