Tierhalterhaftpflicht

Ein Hund reisst sich von der Leine und beisst jemanden, ein Pferd erschreckt sich, scheut und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall… In jedem Fall ist der Tierhalter verpflichtet für die verursachten Schaden bis zu einer Dauer von dreissig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufzukommen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschliessen lohnt sich vor allen für Hunde- und Pferdebesitzer, denn kleinere Tiere wie zum Beispiel Katzen, Vogel oder Meerschweinchen sind meistens über die private Haftpfllichtversicherung mitversichert. Da grössere Tiere öfter und grössere Schäden verursachen sind sie aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen. Eine Tierhaftpflichtversicherung sollten vor allem Besitzer folgender Tierarten abschliessen: Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Die Deckungssumme für die Tierhalterpflichtversicherung dieser Tiere sollte minimal 3.000.000 Euro betragen. Man kann aber bei den Beiträgen sparen, wenn der Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für mehrere Tiere abschliesst oder Mitglied eines bestimmten Verbandes oder Vereins ist.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet grundsätzlich bei den folgenden Schäden: Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, sowie bei Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzforderungen.

Bei der Pferdeversicherung macht es ein Unterschied wie das Pferd genutzt wird, das heisst ob es sich um ein Reitpferd, Zuchtpferd, Turnierpferd oder Jungpferd handelt. Man sollte darauf achten, dass die Pferdeversicherung folgende Leistungen abdeckt:

- Fremdreiterrisiko (Schäden bei Überlassung des Pferdes an fremde Reiter)

- Reiten mit gebissloser Zäumung, mit und ohne Sattel

- Weiderisiko (Halten des Pferdes auf der Weide oder im Offenstall)

- Turnierrisiko (bei Turnierpferde, wenn die Schäden infolge der Teilnahme an Turniere enstehen)

- Mietsachschäden (Stallungen, Offenställen, Zäunen, Pferdetranspoter)

Ein Hundehalter muss vor allem folgende Punkte beachten:

- in einigen Bundesländer (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen u.a.) besteht eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen

- das Halten von Kampfhunden (Rassen wie Mastiff, Pitbull oder Staffordshire-Terrier) sind in Baden-Württemberg und Bayern nur dann erlaubt, wenn der Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen kann

- ob die Versicherung auch ohne Leine und Maulkorb haftet?

- ob die Welpen einer versicherten Hündin mitversichert werden?